• Punkte für den Traumurlaub: Sammeln Sie 1 PAYBACK Punkt pro € Reisepreis...
  • ...oder 5 PAYBACK Punkte pro € mit Ihrer PAYBACK Premium Karte!
 
 

Top Links


Service


 

 
 

Verkehrsregeln im Ausland

Das Auto ist den Deutschen heilig. Damit es auch heil bleibt, sollte man die wichtigsten Verkehrsregeln im Urlaubsland kennen:

Australien (AUS):

  • Es herrscht Linksverkehr! Man überholt rechts.

Belgien (B):

  • Öffentliche Verkehrsmittel wie beispielsweise Straßenbahnen oder Busse haben immer Vorfahrt.
  • An Bordsteinen mit gelber Linie und Fahrbahnen mit Begrenzungslinien gilt Parkverbot.
  • Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beim Abschleppen beträgt 25 Stundenkilometer.
  • Bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen muss eine Warnweste getragen werden (gilt auch für Motorräder).

Bosnien & Herzegowina (BIH):

  • Öffentliche Verkehrsmittel wie beispielsweise Straßenbahnen oder Busse haben immer Vorfahrt.
  • Das Überholen von Schul- und Kinderbussen beim Ein- und Aussteigen von Fahrgästen ist nicht gestattet.
  • Die Verwendung von Spikereifen ist untersagt.

Dänemark (DK):

  • Wer sich im Kreisverkehr befindet, hat Vorfahrt.
  • Weiße Dreiecke auf der Fahrbahn bedeuten „Vorfahrt gewähren“.
  • Das Abblendlicht muss auch tagsüber eingeschaltet sein.

Estland (EST):

  • Das Abblendlicht muss auch tagsüber eingeschaltet sein.
  • Bei Unfällen immer die Polizei rufen.
  • Winterreifen sind von 01.12. bis 01.03. vorgeschrieben.

Finnland (FIN):

  • Das Abblendlicht muss auch tagsüber eingeschaltet sein.

Frankreich (F):

  • Grundsätzlich hat der Kreisverkehr Vorfahrt (außer es ist anders ausgeschildert).
  • Straßenbahnen haben immer Vorfahrt.
  • Es gilt Parkverbot an gelben Bordsteinkanten.
  • Vorfahrtsstraßen enden immer an Ortsschildern.
  • Das Abblendlicht muss bei schlechtem Wetter eingeschaltet sein.
  • Kinder unter zehn Jahren dürfen im Auto nicht vorne sitzen.

Griechenland (GR):

  • Bei gelben Linien am Fahrbahnrand ist es verboten zu parken.
  • Es ist untersagt, Kraftstoff in Reservekanistern mitzuführen.
  • Das Übernachten an Straßen und auf Parkplätzen ist verboten.

Großbritannien (GB):

  • Es herrscht Linksverkehr! Man überholt rechts.
  • Der Hauptstraßenverkehr hat grundsätzlich Vorfahrt.
  • An gelb markierten Straßenrändern gilt Parkverbot.
  • Zwei rote Linien am Fahrbahnrand bedeuten absolutes Halteverbot und damit höchste Abschleppgefahr.
  • Eine rote Linie bedeutet Halteverbot zwischen 7 und 19 Uhr.
  • Es ist nicht erlaubt, Kraftstoff in Reservekanistern mitzuführen.
  • Das Übernachten an Straßen und auf Parkplätzen ist verboten.

Italien (I):

  • Urlauber müssen stets eine orangefarbene Warnweste mitführen!
  • In Notfallsituationen außerhalb von Ortschaften muss diese Weste beim Verlassen des Autos getragen werden. (Gilt nicht für Motorradfahrer)
  • Straßenbahnen haben immer Vorfahrt.
  • Parkverbot herrscht an gelb-schwarz markierten Bordsteinen und in Landschaftsschutzgebieten
  • Das Abblendlicht muss auch tagsüber eingeschaltet sein.
  • Es ist nicht erlaubt, Kraftstoff in Reservekanistern mitzuführen.
  • Behinderten muss das Überqueren der Straße jederzeit durch Anhalten ermöglicht werden.
  • Auf Autobahnen ist das private Abschleppen untersagt.
  • Motorradfahren ohne Helm ist nicht erlaubt und kann die Beschlagnahmung des Fahrzeugs nach sich ziehen.

Island (IS):

  • Das Abblendlicht muss auch tagsüber eingeschaltet sein.

Kroatien (HR):

  • Das Überholen von Schul- und Kinderbussen beim Ein- und Aussteigen von Fahrgästen ist nicht gestattet.
  • Die Verwendung von Spikereifen ist untersagt.
  • Reserve-Kraftstoff darf weder ein- noch ausgeführt werden.
  • Das Übernachten an Straßen und auf Parkplätzen ist nicht zulässig.
  • Während dem Überholvorgang muss durchgängig geblinkt werden.
  • Ein Set Reservelampen muss immer im Auto sein.
  • Das Abblendlicht muss auch tagsüber eingeschaltet sein.
  • Bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen muss eine Warnweste getragen werden (gilt auch für Motorräder).

Lettland (LV):

  • Das Abblendlicht muss auch tagsüber eingeschaltet sein.

Litauen (LT):

  • In den Wintermonaten muss das Abblendlicht auch tagsüber eingeschaltet sein.

Malta (M):

  • Es herrscht Linksverkehr! Man überholt rechts.
  • Das Mitführen von Reservekraftstoff auf Autofähren ist nicht gestattet.

Niederlande (NL):

  • Straßenbahnen haben immer Vorfahrt.
  • An Bordsteinen mit gelber Linie gilt Parkverbot.
  • Das Rechts-vor-Links-Vorfahrtsgebot an Kreuzungen gilt nicht für Mopeds, Mofas und Fahrräder.
  • Es ist nicht gestattet, an Straßen und Parkplätzen zu übernachten.
  • Spikereifen sind verboten.

Norwegen (N):

  • Das Abblendlicht muss auch tagsüber eingeschaltet sein.
  • Bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs mit norwegischem Kennzeichen außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen muss eine Warnweste getragen werden (gilt nicht für Motorräder).

Österreich (A):

  • Auf Straßen mit Gegenverkehr ist es verboten zu parken, außer es bleiben zwei Fahrstreifen für den Fließverkehr frei.
  • Das eingeschränkte Halteverbot erlaubt zehnminütiges Halten.
  • Halte- und Parkverbot herrscht an gelben Zick-Zacklinien.
  • 80 Meter vor und nach Bahnübergängen darf nicht überholt werden.
  • Busse mit eingeschalteter Warnblinkanlage und Warnlichtern dürfen nicht überholt werden.
  • Post- und Linienbusse haben auf Bergstraßen Vorfahrt an Haltestellen.
  • Eine Blaulichtgebühr von 36 Euro wird fällig, wenn bei einem Unfall keine Personen verletzt sind und die Polizei nur zur Beweissicherung gerufen wird.
  • Das Abblendlicht muss auch tagsüber eingeschaltet sein.
  • Bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen muss eine Warnweste getragen werden (gilt nicht für Motorräder).

Portugal (P):

  • Das Abblendlicht muss auch tagsüber eingeschaltet sein.
  • Bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs mit portugiesischem Kennzeichen außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen muss eine Warnweste getragen werden (gilt nichr für Motorräder).


Schweden (S):

  • Das Abblendlicht muss auch tagsüber eingeschaltet sein.

Schweiz (CH):

  • An Bordsteinen mit gelber Linie gilt Halteverbot.
  • Parkverbot gilt an Fahrbahnrändern, die mit gelben Kreuzen und gelben Verbindungslinien gekennzeichnet sind.
  • Schienenfahrzeuge haben auf Rechts-vor-Links-Kreuzungen immer Vorfahrt.
  • Auf Bergstraßen muss, falls erforderlich, das Auto anhalten, das abwärts fährt.
  • Es dürfen nur 25 Liter Reservekraftstoff zollfrei eingeführt werden.
  • Das Übernachten an Straßen und auf Parkplätzen ist nicht erlaubt.

Slowakei (SK):

  • Das Abblendlicht muss in den Wintermonaten auch tagsüber eingeschaltet sein.
  • Bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen muss eine Warnweste getragen werden (gilt auch für Motorräder).

Slowenien (SLO):

  • Das Abblendlicht muss auch tagsüber eingeschaltet sein.

Spanien (E):

  • Privates Abschleppen ist verboten.
  • Kinder- und Schulbusse dürfen beim Ein- und Aussteigenlassen nicht überholt werden.
  • Eine fluoreszierende Warnweste muss im Auto mitgeführt werden (gilt nicht für Motorradfahrer).
  • Das Übernachten an Straßen und Parkplätzen ist untersagt.
  • Geräte, die den Fahrer ablenken könnten, wie z.B. Monitore, sind nicht erlaubt.
  • Beim Tanken dürfen Motor, Licht und elektronische Geräte (Radio, Handy!) nicht angeschaltet sein.
  • Hunde müssen im Auto angeschnallt werden.

Südafrika (ZA):

  • Es herrscht Linksverkehr! Man überholt rechts.
  • Auch im Kreisverkehr gilt "Rechts-vor-Links".
  • Kinder unter 14 Jahren müssen auf dem Rücksitz Platz nehmen.

Tschechien (CZ):

  • Gelbe Linien am Fahrbahnrand bedeuten Halteverbot.
  • Parkverbot gilt bei unterbrochenen gelben Streifen und blauen Markierungen.
  • Das Abblendlicht muss immer angeschaltet sein.
  • Auf und direkt vor Fußgängerüberwegen gilt Überholverbot.
  • Es ist verboten, an Bussen, die als Schulbusse gekennzeichnet sind, vorbeizufahren.
  • An Bahnübergängen beträgt die Höchstgeschwindigkeit 30 Stundenkilometer.
  • Spikereifen sind verboten.
  • Bei Unfällen und Pannen eines gewerblichen Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen muss eine Warnweste getragen werden.

Türkei (TR):

  • Vor Kurven und beim Überholen wird grundsätzlich gehupt. Davon darf man sich nicht erschrecken lassen.
  • Spikereifen sind verboten.
  • Es dürfen 25 Liter Reservesprit zollfrei eingeführt werden.

Ungarn (H):

  • An gelben Linien am Fahrbahnrand gilt Halteverbot.
  • In Kurven, auf Kreuzungen und Eisenbahnübergängen darf nicht überholt werden.
  • Kinder unter 12 Jahren müssen im Auto hinten sitzen.
  • Das Übernachten an Straßen und Parkplätzen ist untersagt.
  • Es ist verboten, Reservekraftstoff ein- oder auszuführen.
  • Spikereifen sind verboten.
  • Das Abblendlicht muss auch tagsüber eingeschaltet sein.

USA (USA):

  • Schulbusse mit eingeschaltetem Blinker dürfen nicht überholt werden, auch der Gegenverkehr muss anhalten.
  • Außerorts ist Parken nur neben der Fahrbahn erlaubt.
  • Die Farben an Bordsteinkante bedeuten: rot – Halteverbot, gelb/schwarz – Ladezone für LKW, blau – Behindertenparkplatz, grün – 20 min Parken, weiß – nur Ein- und Aussteigen; abweichende Verkehrsregeln in einzelnen Bundesstaaten sind möglich (müssen vor Ort erfragt werden).
  • Grundsätzlich sind in einzelnen Bundesstaaten abweichende Verkehrsregeln möglich.


Alle Angaben ohne Gewähr