Das Auto ist den Deutschen heilig. Damit es auch heil bleibt, sollte man die wichtigsten Verkehrsregeln im Urlaubsland kennen:
Australien (AUS):
- Es herrscht Linksverkehr! Man überholt rechts.
Belgien (B):
- Öffentliche Verkehrsmittel wie beispielsweise Straßenbahnen oder Busse haben immer Vorfahrt.
- An Bordsteinen mit gelber Linie und Fahrbahnen mit Begrenzungslinien gilt Parkverbot.
- Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beim Abschleppen beträgt 25 Stundenkilometer.
- Bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen muss eine Warnweste getragen werden (gilt auch für Motorräder).
Bosnien & Herzegowina (BIH):
- Öffentliche Verkehrsmittel wie beispielsweise Straßenbahnen oder Busse haben immer Vorfahrt.
- Das Überholen von Schul- und Kinderbussen beim Ein- und Aussteigen von Fahrgästen ist nicht gestattet.
- Die Verwendung von Spikereifen ist untersagt.
Dänemark (DK):
- Wer sich im Kreisverkehr befindet, hat Vorfahrt.
- Weiße Dreiecke auf der Fahrbahn bedeuten „Vorfahrt gewähren“.
- Das Abblendlicht muss auch tagsüber eingeschaltet sein.
Estland (EST):
- Das Abblendlicht muss auch tagsüber eingeschaltet sein.
- Bei Unfällen immer die Polizei rufen.
- Winterreifen sind von 01.12. bis 01.03. vorgeschrieben.
Finnland (FIN):
- Das Abblendlicht muss auch tagsüber eingeschaltet sein.
Frankreich (F):
- Grundsätzlich hat der Kreisverkehr Vorfahrt (außer es ist anders ausgeschildert).
- Straßenbahnen haben immer Vorfahrt.
- Es gilt Parkverbot an gelben Bordsteinkanten.
- Vorfahrtsstraßen enden immer an Ortsschildern.
- Das Abblendlicht muss bei schlechtem Wetter eingeschaltet sein.
- Kinder unter zehn Jahren dürfen im Auto nicht vorne sitzen.
Griechenland (GR):
- Bei gelben Linien am Fahrbahnrand ist es verboten zu parken.
- Es ist untersagt, Kraftstoff in Reservekanistern mitzuführen.
- Das Übernachten an Straßen und auf Parkplätzen ist verboten.
Großbritannien (GB):
- Es herrscht Linksverkehr! Man überholt rechts.
- Der Hauptstraßenverkehr hat grundsätzlich Vorfahrt.
- An gelb markierten Straßenrändern gilt Parkverbot.
- Zwei rote Linien am Fahrbahnrand bedeuten absolutes Halteverbot und damit höchste Abschleppgefahr.
- Eine rote Linie bedeutet Halteverbot zwischen 7 und 19 Uhr.
- Es ist nicht erlaubt, Kraftstoff in Reservekanistern mitzuführen.
- Das Übernachten an Straßen und auf Parkplätzen ist verboten.
Italien (I):
- Urlauber müssen stets eine orangefarbene Warnweste mitführen!
- In Notfallsituationen außerhalb von Ortschaften muss diese Weste beim Verlassen des Autos getragen werden. (Gilt nicht für Motorradfahrer)
- Straßenbahnen haben immer Vorfahrt.
- Parkverbot herrscht an gelb-schwarz markierten Bordsteinen und in Landschaftsschutzgebieten
- Das Abblendlicht muss auch tagsüber eingeschaltet sein.
- Es ist nicht erlaubt, Kraftstoff in Reservekanistern mitzuführen.
- Behinderten muss das Überqueren der Straße jederzeit durch Anhalten ermöglicht werden.
- Auf Autobahnen ist das private Abschleppen untersagt.
- Motorradfahren ohne Helm ist nicht erlaubt und kann die Beschlagnahmung des Fahrzeugs nach sich ziehen.
Island (IS):
- Das Abblendlicht muss auch tagsüber eingeschaltet sein.
Kroatien (HR):
- Das Überholen von Schul- und Kinderbussen beim Ein- und Aussteigen von Fahrgästen ist nicht gestattet.
- Die Verwendung von Spikereifen ist untersagt.
- Reserve-Kraftstoff darf weder ein- noch ausgeführt werden.
- Das Übernachten an Straßen und auf Parkplätzen ist nicht zulässig.
- Während dem Überholvorgang muss durchgängig geblinkt werden.
- Ein Set Reservelampen muss immer im Auto sein.
- Das Abblendlicht muss auch tagsüber eingeschaltet sein.
- Bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen muss eine Warnweste getragen werden (gilt auch für Motorräder).
Lettland (LV):
- Das Abblendlicht muss auch tagsüber eingeschaltet sein.
Litauen (LT):
- In den Wintermonaten muss das Abblendlicht auch tagsüber eingeschaltet sein.
Malta (M):
- Es herrscht Linksverkehr! Man überholt rechts.
- Das Mitführen von Reservekraftstoff auf Autofähren ist nicht gestattet.
Niederlande (NL):
- Straßenbahnen haben immer Vorfahrt.
- An Bordsteinen mit gelber Linie gilt Parkverbot.
- Das Rechts-vor-Links-Vorfahrtsgebot an Kreuzungen gilt nicht für Mopeds, Mofas und Fahrräder.
- Es ist nicht gestattet, an Straßen und Parkplätzen zu übernachten.
- Spikereifen sind verboten.
Norwegen (N):
- Das Abblendlicht muss auch tagsüber eingeschaltet sein.
- Bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs mit norwegischem Kennzeichen außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen muss eine Warnweste getragen werden (gilt nicht für Motorräder).
Österreich (A):
- Auf Straßen mit Gegenverkehr ist es verboten zu parken, außer es bleiben zwei Fahrstreifen für den Fließverkehr frei.
- Das eingeschränkte Halteverbot erlaubt zehnminütiges Halten.
- Halte- und Parkverbot herrscht an gelben Zick-Zacklinien.
- 80 Meter vor und nach Bahnübergängen darf nicht überholt werden.
- Busse mit eingeschalteter Warnblinkanlage und Warnlichtern dürfen nicht überholt werden.
- Post- und Linienbusse haben auf Bergstraßen Vorfahrt an Haltestellen.
- Eine Blaulichtgebühr von 36 Euro wird fällig, wenn bei einem Unfall keine Personen verletzt sind und die Polizei nur zur Beweissicherung gerufen wird.
- Das Abblendlicht muss auch tagsüber eingeschaltet sein.
- Bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen muss eine Warnweste getragen werden (gilt nicht für Motorräder).
Portugal (P):
- Das Abblendlicht muss auch tagsüber eingeschaltet sein.
- Bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs mit portugiesischem Kennzeichen außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen muss eine Warnweste getragen werden (gilt nichr für Motorräder).
Schweden (S):
- Das Abblendlicht muss auch tagsüber eingeschaltet sein.
Schweiz (CH):
- An Bordsteinen mit gelber Linie gilt Halteverbot.
- Parkverbot gilt an Fahrbahnrändern, die mit gelben Kreuzen und gelben Verbindungslinien gekennzeichnet sind.
- Schienenfahrzeuge haben auf Rechts-vor-Links-Kreuzungen immer Vorfahrt.
- Auf Bergstraßen muss, falls erforderlich, das Auto anhalten, das abwärts fährt.
- Es dürfen nur 25 Liter Reservekraftstoff zollfrei eingeführt werden.
- Das Übernachten an Straßen und auf Parkplätzen ist nicht erlaubt.
Slowakei (SK):
- Das Abblendlicht muss in den Wintermonaten auch tagsüber eingeschaltet sein.
- Bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen muss eine Warnweste getragen werden (gilt auch für Motorräder).
Slowenien (SLO):
- Das Abblendlicht muss auch tagsüber eingeschaltet sein.
Spanien (E):
- Privates Abschleppen ist verboten.
- Kinder- und Schulbusse dürfen beim Ein- und Aussteigenlassen nicht überholt werden.
- Eine fluoreszierende Warnweste muss im Auto mitgeführt werden (gilt nicht für Motorradfahrer).
- Das Übernachten an Straßen und Parkplätzen ist untersagt.
- Geräte, die den Fahrer ablenken könnten, wie z.B. Monitore, sind nicht erlaubt.
- Beim Tanken dürfen Motor, Licht und elektronische Geräte (Radio, Handy!) nicht angeschaltet sein.
- Hunde müssen im Auto angeschnallt werden.
Südafrika (ZA):
- Es herrscht Linksverkehr! Man überholt rechts.
- Auch im Kreisverkehr gilt "Rechts-vor-Links".
- Kinder unter 14 Jahren müssen auf dem Rücksitz Platz nehmen.
Tschechien (CZ):
- Gelbe Linien am Fahrbahnrand bedeuten Halteverbot.
- Parkverbot gilt bei unterbrochenen gelben Streifen und blauen Markierungen.
- Das Abblendlicht muss immer angeschaltet sein.
- Auf und direkt vor Fußgängerüberwegen gilt Überholverbot.
- Es ist verboten, an Bussen, die als Schulbusse gekennzeichnet sind, vorbeizufahren.
- An Bahnübergängen beträgt die Höchstgeschwindigkeit 30 Stundenkilometer.
- Spikereifen sind verboten.
- Bei Unfällen und Pannen eines gewerblichen Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen muss eine Warnweste getragen werden.
Türkei (TR):
- Vor Kurven und beim Überholen wird grundsätzlich gehupt. Davon darf man sich nicht erschrecken lassen.
- Spikereifen sind verboten.
- Es dürfen 25 Liter Reservesprit zollfrei eingeführt werden.
Ungarn (H):
- An gelben Linien am Fahrbahnrand gilt Halteverbot.
- In Kurven, auf Kreuzungen und Eisenbahnübergängen darf nicht überholt werden.
- Kinder unter 12 Jahren müssen im Auto hinten sitzen.
- Das Übernachten an Straßen und Parkplätzen ist untersagt.
- Es ist verboten, Reservekraftstoff ein- oder auszuführen.
- Spikereifen sind verboten.
- Das Abblendlicht muss auch tagsüber eingeschaltet sein.
USA (USA):
- Schulbusse mit eingeschaltetem Blinker dürfen nicht überholt werden, auch der Gegenverkehr muss anhalten.
- Außerorts ist Parken nur neben der Fahrbahn erlaubt.
- Die Farben an Bordsteinkante bedeuten: rot – Halteverbot, gelb/schwarz – Ladezone für LKW, blau – Behindertenparkplatz, grün – 20 min Parken, weiß – nur Ein- und Aussteigen; abweichende Verkehrsregeln in einzelnen Bundesstaaten sind möglich (müssen vor Ort erfragt werden).
- Grundsätzlich sind in einzelnen Bundesstaaten abweichende Verkehrsregeln möglich.
Alle Angaben ohne Gewähr