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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Vermittlung von Reisebuchungen, die Sie über www.payback-reisen.de vornehmen, gelten die nachfolgenden AGB. Bitte beachten Sie, dass unsere AGB und Datenschutzhinweise auf dieser Seite auch bei telefonischer Buchung gelten.
Die AGB für das Zustandekommen eines Reisevertrags mit den verschiedenen Reiseveranstaltern und Leistungsträgern finden Sie hier.

1. Leistungsumfang

Die COMVEL GmbH ist im Auftrag der PAYBACK Betreibergesellschaft Loyalty Partner GmbH Betreiberin der Internetseite www.payback-reisen.de. Die Loyalty Partner GmbH ist nicht selbst Verkäufer der Reiseangebote und handelt auch nicht als Vertreter von COMVEL oder der jeweiligen Reiseveranstalter. Sämtliche Ansprüche und Reklamationen sind gegenüber den jeweiligen Reiseveranstaltern geltend zu machen, die Ihnen in Zusammenhang mit dem Reiseangebot mitgeteilt werden. Es gelten die nachfolgenden Bedingungen.

COMVEL vermittelt Reiseleistungen und sonstige Leistungen über diese Internetseite. Die folgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Reisenden und COMVEL als Reisemittlerin.

COMVEL weist alle Teilnehmer und Reisenden ausdrücklich darauf hin, dass Reiseverträge nicht mit COMVEL, sondern stets mit dem jeweils angegebenen Leistungsträger unter Berücksichtigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers zustande kommen. Es kommt mit COMVEL lediglich ein Vermittlungsauftrag zustande. Daher gelten die nachfolgenden Bedingungen ausschließlich für die Vermittlungstätigkeit und haben keinerlei Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die vermittelten Reisen erfolgen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Leistungsträger werden vor der Reisebuchung angezeigt und müssen durch den Teilnehmer/Reisenden explizit bestätigt werden. Sollten keine allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Leistungsträgers vorliegen (etwa bei Linienflügen), kommen die jeweiligen Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft zur Anwendung.

Im Rahmen der angebotenen Leistungen bleibt es ausdrücklich den jeweiligen Teilnehmern/Reisenden überlassen, sich über die für die Entscheidung über den Abschluss eines Reisevertrages maßgeblichen Fragen zu informieren, sofern diese über die von COMVEL erhobenen und jeweils mitgeteilten Informationen hinausgehen.

2. Buchungsauftrag

Der Auftrag an COMVEL, eine Beförderung oder sonstige touristische Einzelleistung zu besorgen, erfolgt über die Internetseite www.payback-reisen.de. An den Buchungsauftrag ist der Kunde ab der Annahme des Auftrages durch den Reiseveranstalter, das heißt ab Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung, gebunden. Der Auftrag kann durch den Kunden schriftlich, mündlich, fernmündlich oder online erfolgen. Die Reisebestätigung kann per Post, Fax oder Email erfolgen. Der Kunde haftet für sich und für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer für die Erfüllung seiner eigenen Vertragerfüllung und für die Verpflichtung der angemeldeten Personen.

Die vertragliche Pflicht von COMVEL ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistung bzw. der einzelnen touristischen Leistungen. Die Erbringung der gebuchten Leistung als solche ist nicht Bestandteil der Pflicht von COMVEL, sondern ist Pflicht der vermittelten Leistungsträger. Wir informieren Sie darüber, dass dieser Vertragstext nach Vertragsabschluss nicht automatisch gespeichert wird. Wir raten Ihnen deshalb, sich den Vertragstext bei der Buchung abzuspeichern.

3. PAYBACK Punkte

Wenn Sie ein Angebot entdeckt haben, das Ihnen zusagt, erhalten Sie von PAYBACK für die Buchung der Reise PAYBACK Punkte. Voraussetzung ist, dass Sie PAYBACK Kunde sind (wenn Sie sich jetzt anmelden wollen, nutzen Sie bitte den folgenden Link zu PAYBACK. Die Anmeldung zum PAYBACK Programm ist kostenlos) und vor dem Vertragsabschluss Ihre PAYBACK Kundennummer angegeben haben. Für Anfragen oder Ansprüche bzgl. der Gutschrift Ihrer PAYBACK Punkte ist PAYBACK zuständig. Die Gutschrift der PAYBACK Punkte erfolgt bis ca. 2 Wochen nach Reiseantritt. Wird der Vertrag rückgängig gemacht (wird z.B. die Reisebuchung storniert), erfolgt keine Punktegutschrift. bzw. ist eine Stornierung der Punktegutschrift vorbehalten. Es gelten die Allgemeinen Teilnahmebedingungen von PAYBACK.


4. Bezahlung

4.1 COMVEL ist berechtigt, im Namen des Reiseveranstalters den Reisepreis gegenüber dem Kunden geltend zu machen. COMVEL versichert, Inkassovollmacht zu besitzen.

4.2 Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, spätestens 2 Wochen vor Abreise bei COMVEL oder dem Reiseveranstalter fällig. Maßgeblich ist das Eingangsdatum der Zahlung. Damit wird gewährleistet, dass der Reisende seine Reiseunterlagen rechtzeitig vor Abreise erhält.

4.3 Erklärt der Reiseveranstalter, dass er die Reiseanmeldung nicht annehmen kann, besteht keinerlei Schadenersatzanspruch des Kunden gegen COMVEL oder den Reiseveranstalter.

5. Leistungen der Anbieter

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters bzw. sonstigen Anbieters sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

COMVEL ist nicht zur Prüfung der Angaben der Reiseveranstalter bzw. sonstigen Anbieter verpflichtet und haftet gegenüber einem Teilnehmer/Reisenden nicht für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der von dessen möglichen Vertragspartnern gemachten Angaben. COMVEL haftet ebenfalls nicht für fehlerhafte Online-Angebote infolge von Schreibfehlern, Druckfehlern oder Rechenfehlern. COMVEL weist darauf hin, dass die automatische Bestätigung einer Buchung, die auf der irrtümlich fehlerhaften Eingabe von Daten beruht, keine Wirkung entfaltet, sofern der vereinbarte Reisepreis erkennbar von dem tatsächlichen Wert der gebuchten Reise abweicht.

6. Leistungs- und Preisänderungen

6.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

6.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

7. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen

7.1 Jeder Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zurücktreten. Etwaige Stornogebühren richten sich nach den AGB des jeweiligen Reiseveranstalters. Diese Stornobedingungen werden vor jeder Buchung im Anmeldeformular angezeigt. Stornierungen und Umbuchungen können nur über COMVEL abgewickelt werden. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter.

7.2 Die Form des Rücktrittes richtet sich nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters.

7.3 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), kann der Reiseveranstalter ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben.
Die Umbuchung einer vermittelten Leistung kann meist nur als Rücktritt und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages erfolgen, sofern der Leistungsträger keine für den Kunden günstigere Möglichkeit anbietet. Stornierungsgebühren sind in den Tarifbeschreibungen des jeweiligen Angebotes des jeweiligen Leistungsträgers genannt. Eine Teilrückerstattung für nicht abgeflogene Teilstrecken bei Flugreisen ist ausgeschlossen.

7.4 Bei Pauschalreisen oder Last-Minute-Reisen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters, welche vor jeder Buchung angezeigt werden und die der Buchende durch Anklicken explizit bestätigen muss.

7.5 Bei Linienflügen gelten die Regeln der jeweiligen Fluggesellschaft. Im Allgemeinen gilt, dass bei den billigsten Preisklassen eine Umbuchung oder Stornierung gar nicht möglich ist. Stornogebühren werden gemäß IATA Richtlinie erhoben. Zu beachten ist, dass Tarifbestimmungen gelten können, die, soweit möglich, in der Buchungsbestätigung angezeigt werden können. Nähere Auskünfte erteilt das Service Center. Nach Flugscheinausstellung ist bei Umbuchung oder Stornierung, wenn nichts anderes aufgeführt ist, mindestens eine Gebühr in Höhe der Reispreises pro Flugschein fällig.

7.6 Bei Buchung von Nur-Hotel-Angeboten gelten die jeweiligen Bestimmungen der Hotels oder der vermittelnden Reiseveranstalter.

7.7 Es gelten besondere Bedingungen für Mietwagenbuchungen. Hier gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Autovermieters oder Mietwagenvermittlers.

7.8 Es gelten besondere Bedingungen für Ferienwohnungen/ Ferienhäuser. Hier gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters. Bei Sonder- und Charterflügen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters / der jeweiligen Fluggesellschaft, welche vor jeder Buchung angezeigt werden und bestätigt werden müssen. Alle- Sonder- und Charterflüge müssen vom Kunden spätestens 48 Stunden vor Rückflug bei der jeweiligen Fluggesellschaft oder dem Veranstalter rückbestätigt werden. Erfolgt diese Rückbestätigung nicht, so besteht kein Anspruch auf Beförderung. Die Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften sind verbindlich.
Bis zum Reisebeginn kann der Kunde sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Höhe der Mehrkosten werden stets durch den Leistungsträger bestimmt und können je nach zeitlicher Nähe des Abreisetages sehr stark variieren. Der Reiseveranstalter kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, ist der Reiseveranstalter oder Leistungsträger nicht zur Erstattung des Reisepreises verpflichtet. Wir empfehlen den Abschluss einer entsprechenden Reiseversicherung (Reiseabbruchversicherung – enthalten im „Rundumsorglospaket“).

9. Reiseunterlagen

9.1 Bei Pauschalreisen werden sämtliche Reiseunterlagen erst nach vollständiger Bezahlung entweder durch COMVEL oder den Reiseveranstalter an den Kunden versendet. Bei kurzfristigen Buchungen werden die Reiseunterlagen an den entsprechenden Abflughäfen hinterlegt. Eventuell anfallende Inkasso- oder Hinterlegungskosten trägt der Reisende. Die Kosten für die Hinterlegung bewegen sich in der Regel im Rahmen von zirka 5 bis 25 Euro pro Person. Genaueres erfahren alle Kunden nach Buchung durch das Service Center. Kosten für die Versendung von Unterlagen mit Express Botendiensten trägt der Kunde.

9.2 Bei Linienflügen gilt: sofern kein ETIX (elektronisches, papierloses Ticket) gewünscht, oder die Ausstellung eines ETIX nicht möglich ist, werden die Reiseunterlagen per Post zugesandt. Bei kurzfristigen Buchungen werden die Reiseunterlagen am Flughafen hinterlegt. Die Buchung von Linienflügen ist nur mit Kreditkarte möglich.

10. Versicherungen

Eine Reiseversicherung ist nicht im Reisepreis enthalten. COMVEL empfiehlt allen Reiseteilnehmern den Abschluss einer Reiseversicherung, insbesondere einer Reiserücktrittskosten- und/oder Ersatzversicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung.


11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

11.1 Jeder Teilnehmer/Reisende ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, dass für seine Person die zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sämtliche gesetzlichen Bestimmungen - insbesondere die in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften, Pass-, Devisen-, Zoll- und Visabestimmungen - beachtet werden. Gleiches gilt für die Beschaffung erforderlicher Reisedokumente. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.

11.2 Im Rahmen unserer gesetzlichen Informationspflicht erteilt COMVEL zu
Fragen zu Ziffer 11.1. gewissenhaft Auskunft, kann dafür jedoch keine Haftung übernehmen. COMVEL weist ausdrücklich darauf hin, dass die Bestimmungen jederzeit durch die Behörden geändert werden können. Dem Teilnehmer wird daher nahe gelegt, selbst bei den zuständigen ämtern und Institutionen Informationen einzuholen. Ausführliche und tagesaktuelle Informationen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de

12. Haftungsbeschränkungen

12.1 Die Erbringung von Leistungen, die dem jeweiligen Leistungsträger obliegen, ist nicht Gegenstand des mit COMVEL bestehenden Vertragsverhältnisses. Für diese haftet allein der jeweilige Veranstalter bzw. Leistungsträger; eine Haftung von COMVEL für die von den jeweiligen Leistungsträgern zu erbringenden Leistungen besteht daher nicht. Angaben über vermittelte Beförderungen oder andere touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger COMVEL gegenüber. Sie stellen keine eigene Zusicherung von COMVEL gegenüber dem Reiseteilnehmer dar.

12.2 COMVEL haftet dem Teilnehmer gegenüber jedoch für eine ordnungsgemäße Vermittlung im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes.

12.3 Für entstandene Schäden wegen Verletzung vertraglicher oder vor-vertraglicher Pflichten haftet COMVEL nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Diese Beschränkung gilt nicht für

a) die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder
b) die Haftung wegen übernommener Garantie oder
c) Personen-, Gesundheitsschäden oder Tod als Folge des Schadens

12.4 Bei leicht fahrlässiger Verletzung der vertraglichen Pflichten ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. Hierbei wird die Haftung betragsmäßig im Einzelfall auf den Preis der vermittelten Leistung beschränkt.

12.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von COMVEL.

13. Abtretungsverbot

Eine Abtretung von Ansprüchen des Teilnehmers gegen COMVEL an Dritte, auch an Ehegatten oder Verwandte, ist ausgeschlossen. Dies betrifft sowohl Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag und im Zusammenhang damit sowie aus unerlaubter Handlung. Auch die gerichtliche Geltendmachung vorbezeichneter Ansprüche des Teilnehmers durch Dritte im eigenen Namen ist unzulässig. Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen den Reiseveranstalter bleibt unberührt, sofern sich aus den AGB des Reiseveranstalters nicht etwas anderes ergibt.

14. Rechte

Layout, Design, HTML-Scripts und alle sonstigen schutzfähigen Inhalte des Dienstes PAYBACK-Reisen sind urheberrechtlich geschützt. Jede unerlaubte Nutzung ist verboten, insbesondere die Aufführung, Sendung, Vervielfältigung, Verbreitung, Veräußerung, Veränderung oder Veröffentlichung zur öffentlichen oder kommerziellen Verwertung. Sämtliche Rechte bleiben vorbehalten.

15. Gerichtsstand

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Bei Streitigkeiten kann COMVEL nur an ihrem Sitz verklagt werden. Für Klagen von COMVEL gegen den Reisenden/Anmelder ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage von COMVEL richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder Personen, die nach Abschluss des Vermittlungsvertrags ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. In all diesen Fällen ist der Sitz von COMVEL maßgebend. Änderungen der AGB vorbehalten.

Anschrift:
COMVEL GmbH
Hanauer Str. 56
D-80992 München

Stand: Oktober 2007